Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
1. Der Mietvertrag
Der Mietvertrag ist abgeschlossen sobald die Wohnung bestellt und von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden ist.
2. Nichtbereitstellung der Wohnung
Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung der Wohnung Schadensersatz bis zur Höhe des Vertragswertes zu leisten. Hiervon ausgenommen sind Schadens- und Naturereignissen (z.B. Sturm), die vom Gastgeber nicht verantwortet werden können. Der Gast hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückzahlung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
3. Stornobedingungen
Im Falle eines Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht und zwar wie folgt: Bis 14 Tage vor Anreise sind EUR 110 (Preis der Mindestbuchung) zu zahlen. Bei Stornierungen von Buchungen mit einer Mietdauer von mehr als einem Monat beträgt die Höhe der zu zahlenden Entschädigung eine halbe Monatsmiete.
4. An- und Abreise
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, steht die Wohnung am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 11 Uhr geräumt sein. Abweichungen bedürfen der mündlichen Absprache.
5. Sonstiges
Änderungen einer vereinbarten Buchung bedürfen der Schriftform.
6. Reiserücktrittsversicherung
Gerade bei langfristigen Buchungen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt bei Krankheit, Unfall und weiteren wichtigen Gründen vor den finanziellen Folgen. Reiserücktrittsversicherungen gibt es in allen größeren Reisebüros.